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Ablauf

Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 6 Monate. Hierfür können maximal 25 Sitzungen für die Kinder bzw. Jugendlichen und bis zu 6 Sitzungen für Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen beantragt werden. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 50 Minuten.

Eine Langzeittherapie läuft über 1 bis 2 Jahre bei wöchentlich ein bis zwei Terminen. Sie ist dann sinnvoll, wenn eine Kurzzeittherapie nicht ausreicht. Häufig geht es darum, Belastungsfaktoren aus der frühen Kindheit zu bearbeiten und neue emotionale Erfahrungen in der therapeutischen Beziehung zu machen.

Vor Beginn einer Psychotherapie findet in maximal 5 Probesitzungen eine psychodiagnostische Untersuchung statt. Bei diesen Terminen wird überprüft, ob eine Therapie sinnvoll ist. Außerdem dienen sie dem gegenseitigen Kennenlernen, um ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut aufzubauen.

Schweigepflicht

Als Psychotherapeut bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Niemand erhält Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/ Bezugspersonen bzw. der volljährige Jugendliche entbinden mich von der gesetzlichen Schweigepflicht.
Behandlungsrelevante Aspekte der Therapie können jedoch anonymisiert mit einem Supervisor besprochen werden.
Dieser ist ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden.